AGB’s

Meine Arbeitstechniken dienen dazu, bei einer Verhaltensveränderung zu helfen.

Sie können im Einzelfall der Anregung der Selbstheilungskräfte dienen, ersetzen aber in keinem Fall die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker.

Ich stelle keine Diagnosen und behandle keine Symptome.

Ein Heilversprechen, respektive Erfolgsversprechen wird nicht gegeben.

Eine Hypnose-Sitzung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess.

§ 1 Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen The Change Project und dem Klient / Patienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss
Der Dienstvertrag kommt zustande, wenn der Patient / Klient die nach telefonischer Terminvereinbarung eine Bestätigung erhält.
Diese Terminbestätigung durch The Change Project erfolgt per e-Mail oder unmittelbar nach telefonischer Terminvereinbarung.
The Change Project ist berechtigt einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche The Change Project aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder ihn die Behandlung in Gewissenskonflikte bringen können.

§ 3 Inhalt und Zweck des Dienstvertrages
The Change Project erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten / Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Therapie beim Patienten / Klienten anwendet.
Sofern der Klient / Patient bei einem Hypnotiseur ohne Heilerlaubnis eine Sitzung bucht wird zu keinem Zeitpunkt eine ärztliche oder heilende Therapie durchgeführt. Es erfolgt zu keiner Zeit eine gewerbliche Ausübung der Heilkunde. Hypnose ist kein Ersatz für eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung.
Die Sitzungsteilnahme an einer Einzelsitzung oder einem Coaching ist grundsätzlich nur möglich, sofern der Klient nicht an einer akuten körperlichen oder geistigen Erkrankung leidet. Mit Inanspruchnahme einer Beratung oder eines Coachings bzw. der Buchung einer Sitzung erklärt der Klient, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich sowie geistig nicht akut erkrankt zu sein. Akut ansteckend Erkrankte haben trotz Terminbestätigung keinen Anspruch auf den vereinbarten Termin.
Eine Terminabsage seitens The Change Project kann per e-Mail, telefonisch oder postalisch erfolgen. Der Patient / Klient hat keinen Regressanspruch gegenüber The Change Project wenn eine Terminabsage den Klienten / Patienten nicht rechtzeitig erreicht.

§ 4 Absage, Stornierungsgebühr, Ausfall, Garantien
Vereinbarte Sitzungstermine sind ausschließlich für den Patienten / Klienten reserviert. Da es einer gründlichen Vorbereitung seitens The Change Project für den vereinbarten Sitzungstermin bedarf werden Termine die seitens des Patienten / Klienten nicht innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden mit 150,00 EUR berechnet.
Sollte The Change Project verhindert sein, die Leistungen zum vereinbarten Sitzungstermin zu erbringen, so kann für evtl. entstandene Kosten nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, die Verhinderung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer Verhinderung kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.
Eine Verlängerung der Sitzungszeit wegen Verspätung des Patienten / Klienten oder eine Erstattung der nicht genutzten Sitzungszeit sind nicht möglich, sofern die Verspätung mehr als 15 Minuten beträgt. Bei Verspätungen über 15 Minuten kann The Change Project den Sitzungstermin ablehnen da das Sitzungsziel von The Change Project sonst nicht erreicht werden kann. Im Falle einer Verspätung von über 15 Minuten behält sich The Change Project das Recht vor eine Ausfallentschädigung in Höhe von 150,00 EUR zu berechnen.
The Change Project kann naturgemäß keine Garantien für Sitzungserfolge gewähren, dementsprechend werden auch keine Erstattungen vorgenommen.
The Change Project behalten sich das Recht vor, innerhalb eines Sitzungstermins die Sitzung abzubrechen sofern das Mitwirken des Patienten / Klienten nicht gegeben ist.
Gutscheine sind von der Rückerstattung des Gutscheinwertes ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung
The Change Project hat auf ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Es gilt die jeweilige Preisliste am Tage der Terminbuchung oder beim telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch mündlich bestätigt wurden. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
Die Zahlung der Sitzungsgebühr erfolgt in bar nach dem Sitzungstermin oder nach Vereinbarung auch per Rechnung. Die Sitzungsgebühr ist grundsätzlich sofort nach terminiertem Sitzungsende fällig, im Falle der vereinbarten Rechnungslegung gilt jedoch das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel.
Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsfrist beginnt ein Mahnverfahren. Ab der 2. Mahnung wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch eine Kostenpauschale in Höhe von 10,00 € geltend gemacht.
Ratenzahlungen sind nur nach Absprache möglich.

§ 6 Anspruch
Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen bestimmten Hypnotiseur

§ 7 Vertraulichkeit der Daten von Patienten / Klienten
The Change Project behandelt alle Patienten- und Klienteninformationen streng vertraulich. Ausgenommen sind Meldepflichten gegenüber Behörden seitens The Change Project.

§ 8 Urheberrecht
Sämtliche Internet Inhalte (www.the-change-project.de) und die durch The Change Project zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen – soweit nicht anders gekennzeichnet – unserem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe – egal welcher Art, auch auszugsweise erfordert die schriftliche Einverständniserklärung durch The Change Project.

§ 9 Salvatorische Klausel
Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB insgesamt unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarung(en) rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall.


Stand: 19.02.2016